Rachepornos, auch Revenge-Porn genannt, sind ein echtes Problem!
Das ein oder andere Pärchen betreibt während der Beziehung Sexting. Dabei schickt man sich erotische Bilder oder Videos von einander zu. Manche Paare filmen sich auch beim Geschlechtsverkehr. Solange dabei niemand minderjährig ist, das alles in gegenseitigem Einverständnis geschieht und niemand sich unter Druck gesetzt fühlt, ist das auch erlaubt.
Wenn die intimen Aufnahmen plötzlich online sind
Zum Problem werden solche Aufnahmen dann, wenn sie gegen den Willen eines Beteiligten im Netz landen. Leider passiert das öfter. Wenn sowas aus Rache passiert, nennt man es Racheporno. Es geht dann darum, eine Person gezielt im Internet bloßzustellen. Besonders schlimm ist das natürlich, wenn dahinter der Ex oder die Ex steckt. Eine Person, der man mal vertraut hat.
Wer ist von Rachepornos betroffen?
Laut einer Studie aus Australien sind vor allem Frauen von Rachepornos betroffen. In der Studie ist jede fünfte Frau zwischen 18 und 45 Jahren bereits Opfer von Rachepornos geworden. Jemand hat also intime Fotos oder Videos von ihnen online veröffentlicht – heimlich oder zumindest ohne ihr Einverständnis.
Warum macht man sowas?
Häufig möchten sich die Täter damit dafür rächen, dass sie verlassen wurden. Vielleicht sind sie aber auch verletzt darüber, dass die frühere Partnerin bereits eine neue Beziehung hat und glücklich wirkt. Der Hintergrund kann aber auch die Rache für einen Seitensprung sein. Leider gibt es im Netz sogar Seiten, auf denen es nur um Rachepornos geht.
Was kann man gegen Rachepornos tun?
Jeder Mensch hat das Recht auf Vergessenwerden. Man kann also Webseiten dazu auffordern, dass sie das Bild- oder Videomaterial von einem selbst löschen. Das geht übrigens auch, bei Webseiten aus dem Ausland. Allerdings kann sich so ein Prozess ziemlich lange hinziehen. Man kann solche Inhalte aber auch von Google aus der Suche löschen lassen. Wie das funktioniert wird bei Google hier erklärt.
Man kann außerdem den Täter zum Löschen der Inhalte auffordern, sowohl auf den privaten Geräten als auch online und strafrechtlich gegen ihn vorgehen.
Was geschieht mit den Tätern?
Das Hochladen von intimen Aufnahmen gegen den Willen der Beteiligten Person ist verboten. Täter begehen dabei verschiedene Straftaten, dazu gehört zum Beispiel auch die Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Aber auch sexualstrafrechtlich können Täter belangt werden. Auch wegen Falschdarstellung und Cybermobbing kann man gegen Täter vorgehen.
Dazu lohnt es sich, sich professionelle Unterstützung von einer Antwaltskanzlei zu holen.
Artikel vom 18.08.2020.